Kritische Infrastrukturen
Organisationen, die zur Kritischen Infrastruktur zählen, tragen besondere Verantwortung: Sie sichern die Versorgung der Bevölkerung in Energie, Gesundheit, Wasser, Verkehr oder IT ab.
Das BSI-Gesetz verpflichtet KRITIS-Betreiber zu wirksamen Schutzmaßnahmen, Meldepflichten und regelmäßigen Sicherheitsnachweisen.
Klärung der KRITIS-Relevanz
Umsetzung gesetzlicher Anforderungen
Vorbereitung auf Prüfungen und Nachweise
Unterstützung bei branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S)
Integration mit NIS2, CER und IT-Grundschutz
Kritische Infrastrukturen im Fokus der IT-Sicherheit
Klärung der KRITIS-Relevanz
Ich unterstütze Sie dabei zu prüfen, ob Ihre Organisation direkt oder mittelbar als KRITIS-Betreiber einzustufen ist oder sich an entsprechenden Standards orientieren sollte.
Ziel: Rechtsklarheit schaffen und Haftungsrisiken vermeiden.
Umsetzung gesetzlicher Anforderungen
Beratung zur Einführung technischer und organisatorischer Maßnahmen nach BSI-Vorgaben (z. B. § 8a BSIG).
Ziel: Gesetzeskonforme und belastbare IT-Sicherheitsstrukturen
Vorbereitung auf Prüfungen und Nachweise
Begleitung bei der Nachweisführung gegenüber dem BSI inkl. Gap-Analysen, Dokumentation und Maßnahmenplanung.
Ziel: Auditfähigkeit mit vertretbarem Aufwand sicherstellen.
Unterstützung bei branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S)
Einführung und Anwendung branchenspezifischer Standards. Z. B. für Kliniken, Versorger oder Stadtwerke.
Ziel: Sicherheit nach Maß und passend zu Ihrer Branche.
Integration mit NIS-2, CER und IT-Grundschutz
Ich helfe Ihnen, KRITIS-Anforderungen sinnvoll mit anderen Vorgaben zu verbinden – für mehr Effizienz und weniger Doppelaufwand.
Ziel: Alle regulatorischen Anforderungen im Blick und im Griff.
Kontakt
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